Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 7.000 kg
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 4.250kg
Bei der Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 handelt es sich darum, die Ausbildung vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolvieren zu können.
Es müssen nur mind. 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden. Ebenso kann dann auch die Prüfung mit Automatik absolviert werden und man ist dennoch berechtigt, Schaltfahrzeuge zu fahren.
Schon mit 17 den Führerschein machen? Das geht. Dieses Modell heißt „Begleitetes Fahren ab 17“ und funktioniert so: Ab 16 ½ darfst du die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen. Nach der praktischen und theoretischen Prüfung darfst du ab deinem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren.
Ausbildung ab 16 ½
Wenn keinerlei Bedenken gegen deine Fahreignung vorliegen (keine Punkte in Flensburg) und deine Eltern schriftlich zustimmen, kannst du ab 16 ½ eine Führerscheinausbildung für die Klasse B und BE beginnen. In dieser Ausbildung sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Schon in deinem Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ musst du eine oder auch mehrere Personen angeben, die dich später auf deinen Fahrten begleiten sollen.
Die Begleitpersonen
Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen. Damit du als Fahranfänger auch wirklich etwas lernen kannst und ein gutes Gefühl hast, müssen deine Begleiter:
Gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH von maximal 45 km/h und einem Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 15 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S.
Gültig für Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.
Gültig für Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 kW, Leistung von über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 .
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Wahlweise auf Schalter oder Automatik.
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Praktische Schulung 3,5 Std.
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